Die Jugendflamme

Die Jugendflamme dient als Ausbildungsnachweis in der Jugendfeuerwehr und ist grundsätzlich bundeseinheitlich geregelt, jedoch kann jedes Bundesland in den Abnahmebedingungen noch einmal variieren.

Stufe 1 kann direkt nach Eintritt bzw. ab einem Alter von 10 Jahren abgenommen werden. Abnahmeberechtigter ist der Stadtjugendfeuerwehrwart bzw. der Jugendbetreuervorstand. Die Abnahme findet im Einzelverfahren statt. Der/die Jugendfeuerwehrmann/-frau, soll an einem praktischen Beispiel einen Notruf absetzen, drei feuerwehrtechnische Knoten zeigen und hat eine Aufgabenauswahl aus dem sozialen/kulturellen oder ökologischem Bereich vorzuweisen (z.B. die Umweltaktion).

Für die Stufe 2 muss man 13 Jahre alt sein. Die Prüfung erfolgt einzeln oder nach Belieben auch in der Gruppe. Abnahmeberechtigter ist der Kreisjugendfeuerwehrwart. Es müssen fünf Fragen aus dem Bereich "Fahrzeug- und Gerätekunde" beantwortet sowie zwei Aufgaben aus dem Bereich "Technik" gelöst werden. Desweiteren muss ein Nachweis über eine erbrachte Olympiade oder Dorfreally (z.B. im Zeltlager) vorgelegt werden.

Die Stufe 3 kann erst nach erfolgreich bestandener Leistungsspange absolviert werden. Auch hier ist die Prüfung einzeln oder in der Gruppe beliebig möglich. Der Abnahmeberechtigte ist in diesem Fall auch wieder der Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. ein Abnahmeberechtigter der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF). Hier finden sich die Kategorien Feuerwehrtechnik und Erste Hilfe (jeder Floriansjünger muss einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen und ein Fallbeispiel praktisch lösen). Zudem muss eine Öffentlichkeitsarbeit vollbracht worden sein (z.B. ein Theaterstück) und der Jugendfeuerwehrangehörige muss die erfolgreiche Teilnahme an der Leistungsspange vorweisen können.

Weitere Informationen und Anforderung zur Jugendflamme und den verschiedenen Stufen findet Du auf der Homepage der Deutschen Jugendfeuerwehr.